Allgemeine Geschäftsbedingungen für von der Reisebüro Schröder GmbH veranstaltete Reisen
Vor der Buchung Ihrer Reise sollten Sie sich die Zeit nehmen, diese Geschäftsbedingungen genau zu lesen, da sie Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages werden. Zur Planung und Durchführung eines gelungenen Urlaubs gehören bei einem seriösen Veranstalter auch klare rechtliche Regeln. Bei verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, bei denen die Reisebüro Schröder GmbH Veranstalter ist.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Online-Angebote oder Prospekte bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch übersendung der Reisebestätigung/Rechnung zustande. Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Reisebestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und uns ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen, der nach Ablauf einer Frist von drei Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt von dem Reisevertrag.
Reisebüros treten nur als Vermittler auf.
1.2. Sofern Ihre Anmeldung telefonisch erfolgt und Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen nicht vorliegen, senden wir Ihnen diese mit der Anmeldungsbestätigung / Rechung gerne zu. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, diese auf unserer Website durchzulesen. Widersprechen Sie den Reise- und Zahlungsbedingungen nicht unverzüglich nach Erhalt – gilt der Reisevertrag als zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
1.3. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 7 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.
1.5. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.
2. Bezahlung
2.1. Liegen zwischen Bezahlung und Abreisedatum mehr als 4 Wochen, so erfolgt die Bezahlung der Reise in 2 Raten.
Die Anzahlung beträgt 15% des Reisepreises, die Restzahlung ist 3 Wochen vor Abreise zu zahlen.
Abgeschlossene Reiseversicherungen sind sofort bei Buchung in voller Höhe zu zahlen. Holt der Kunde seine Reiseunterlagen direkt im Reisebüro ab, so kann er auch direkt im Reisebüro seine Restzahlung leisten. Zahlungsart EC-Kate oder Bargeld.
Bei Internetbuchungen oder telefonischen Buchungen ohne persönlichen Kontakt im Reisebüro gilt als Zahlungsweg die Banküberweisung durch den Kunden. Das Kundenkonto der Reisebüro Schröder GmbH ist 2590800, BLZ 81040000 Commerzbank Magdeburg. Kreditkartenzahlungen sind für Eigenveranstaltungen der Reisebüro Schröder GmbH nicht möglich.
2.2. Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir die von Ihnen eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.
2.3. Wenn der vereinbarte Reisepreis auch nach Inverzugsetzung oder bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren.
3. Leistungen, Preise
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Online-Angebot oder Prospekt, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3.2. Ihre Reise beginnt und endet – je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den in der Reisebestätigung / Rechung ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3. Flugschein oder Sonderfahrtausweis gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten und -tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.
3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern, für die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ. Die Buchung eines halben Doppelzimmers eines Erwachsenen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren ist nicht möglich.
3.6. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz in der Bahn unentgeltlich befördert, sofern je Kind zwei erwachsene Begleitpersonen mitreisen. Kosten, die für Kinder unter 2 J. im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten können Kinder unter 2 Jahren nicht befördert werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Zwei Kinder in Begleitung von zwei vollzahlenden Gästen werden, soweit sie älter als 2 Jahre sind, im separaten Doppelzimmer, im Appartement oder in der Zimmer-Suite untergebracht. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Online-Angeboten und Prospekten.
3.7. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Ein Anspruch auf Durchführung der Verlängerung besteht nicht. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Zusätzlich entstehende Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen. Der Preis für die Verlängerung der Unterkunft berechnet sich nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche oder der Differenz zwischen dem 1- und 2-Wochen-Preis für den gewählten Abflugtermin in unserem Angebot.
Eine Verlängerung nach Reiseantritt bei IT-Reisen und anderen Sondertarifen ist nicht möglich.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung oder bei dem Ihnen von uns benannten Ansprechpartner für Ihre Reise über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.
4.2 Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung – mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse – zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3. Wir behalten uns vor, den vereinbarten Reisepreis zu ändern, falls Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder der für die betreffende Reise geltende Wechselkurs sich erhöhen.
Erhöhen sich nach Abschluss des Reisevertrages Beförderungskosten, können wir den Reisepreis bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung um den Erhöhungsbetrag, in den übrigen Fällen anteilig auf die Reiseteilnehmer umlegen. Bei einer Erhöhung von Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren kann der Reisepreis anteilig heraufgesetzt werden. Im Falle einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis erhöht werden, soweit sich die Reise dadurch für uns verteuert.
Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reiseantritt mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten noch bei Vertragsschluss für uns vorhersehbar waren. Sollte eine Preis- oder wesentliche Reiseleistungsänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig.
Bei einer Preiserhöhung um mehr als 10 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Reisebüro Schröder GmbH. Die Vorschriften für Fernabsatzverträge finden auf Pauschalreisen keine Anwendung (§ 312 b BGB). Ein Widerrufsrecht nach § 312 d BGB steht Ihnen daher nicht zu.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Hiervon ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt (vgl. Ziff. 8). Bei der Berechnung des Ersatzanspruchs werden wir ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Verwertung der Reiseleistung berücksichtigen. Es ist dem Reiseteilnehmer gestattet, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
5.3. Die Höhe der Reiserücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen,wie folgt:
mit Fluganreise, Busanreise und Schiffsreise:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35%
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75%
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zu dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.
mit Eigenanreise:
bis 90 Tage vor Reisebeginn 10%
ab 89. bis 61. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 30. bis 21. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 20. Tag vor Reisebeginn 100%
Eintrittskosten werden nicht rückerstattet, die Stornoosten betragen somit 100%.
5.4. Wir bitten Sie, uns Änderungwünsche sofort bei der Buchung mitzuteilen, damit wir diese möglichst sofort auf ihre Durchführbarkeit und entstehende Mehrkosten prüfen können.
Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bei Flug- sowie Auto-, Bahn- und Busreisen eine Mindestgebühr in Höhe von 25 €.
Kurzfristige Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung ist nicht möglich.
5.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von mind. 25 € je Person zu berechnen.
Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.7. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen. Die Rücknahme und Erstattung von Event-Tickets ist ausgeschlossen.
6. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
7.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.
7.2. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.
8. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 j BGB kündigen.
9. Gewährleistung
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls zugesicherte Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind, wir diesen Umstand zu verschulden haben und Sie die nicht vertragsgemäße Leistung vor Ort angezeigt und durch die Reiseleitung schriftlich bestätigen lassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
9.3. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10. Haftung, Verjährung
10.1. Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Nach dem Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer (auch für Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Unsere Rechte und Pflichten nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.
10.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, worauf wir in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
10.3. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10.4. Liegt ein Reisemangel vor, können Sie ungeachtet Ihres Rechts auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung des Vertrages Schadensersatz beanspruchen, sofern der Mangel auf einem von uns zu vertretenden Umstand beruht. Ist die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden, erstreckt sich der Schadensersatzanspruch auch auf die nutzlos aufgewandte Urlaubszeit. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
10.5. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Personenschäden bis 75 000 €, bei Sachschäden bis 4000 € bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser 4000 € übersteigt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des Komplett- bzw. Basisschutzes.
10.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.7. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend machen.
10.8. Andere Reisebüros und andere Partner sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.
10.9. Diese Ansprüche verjähren ein Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Die Verjährung ist bis zur schriftlichen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche gehemmt. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
11.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und / oder Richtigkeit der Informationen übernehmen. Alle Nachteile, die aus der Fehlerhaftigkeit der Informationen oder aus deren Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
11.2. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1. Alle Angaben in unseren Online-Angeboten und Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
12.2. Mit der Veröffentlichung neuer Online-Angebote oder Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
12.3. Für Schreibfehler auf den Seiten unseres Online-Angebotes sowie für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
12.4. Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Geschäftsbedingungen tritt die rechtlich zulässige Regelung, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12.5. Auf den Reisevertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
12.6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Auseinandersetzungen aus dem Reisevertrag und seiner Durchführung – unter Einschluss von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen – ist, soweit zulässig, der Sitz der Reisebüro Schröder GmbH (Magdeburg).
12.7. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Reisevertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch die Reisebüro Schröder GmbH.
Reiseveranstalter: Reisebüro Schröder GmbH, Olvenstedter Platz 2, 39108 Magdeburg
Stand: Februar 2005
Willkommen auf www.tolle-kreuzfahrten.de
